AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von DCV-CONSULTING Digital Company Valuation & Consulting 📍 Krahberger Weg 3, 9560 Feldkirchen in Kärnten dcv-consulting@outlook.com 📚 Geschäftsführer & Gründer: Andrej Kreuzer

1. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand und Allgemeine Bestimmungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln alle gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsverhältnisse zwischen DCV-CONSULTING (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), soweit keine individuell abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Die vorliegenden AGB gelten sowohl für Unternehmer mit Sitz in Österreich als auch in Deutschland, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
1.2 Der Auftragnehmer erbringt ausschließlich analytische und beratende Dienstleistungen im Bereich der digitalen Firmenbewertung sowie der technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Analyse von Webseiten und Online-Shops.
1.3 Der Auftragnehmer führt keinerlei technische oder gestalterische Umsetzungen, Programmierungen oder Rechtsdienstleistungen durch und ist insbesondere nicht für die Implementierung der empfohlenen Maßnahmen verantwortlich.
1.4 Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (§1 UGB) sowie des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (§14 BGB).
1.5 Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, deren Geltung wurde durch den Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt.

2. Leistungsgegenstand, Leistungsumfang und Beschränkung der Verantwortlichkeit

2.1 Digitale Firmenbewertung & Analyse Der Auftragnehmer erbringt eine umfassende digitale Firmenbewertung, die unter anderem folgende Leistungen umfasst:
  • Technische Performance-Analyse hinsichtlich Ladezeiten, Nutzerführung und Conversion-Optimierung, einschließlich einer spezifischen plattformspezifischen Bewertung auf Laptops, Desktop-Computern sowie mobilen Endgeräten wie Tablets und Smartphones.
  • Datenschutzbewertung unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wobei ausdrücklich keine Rechtsberatung erfolgt.
  • Identifikation wirtschaftlicher Schwachstellen und Erstellung von Handlungsempfehlungen zur Optimierung der Umsatzpotenziale.
  • Barrierefreiheitsanalyse der Webseite, unter Berücksichtigung der einschlägigen Normen und Standards, insbesondere der WCAG-Richtlinien sowie nationaler gesetzlicher Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit.
  • Es wird geprüft, ob die Webseite den Anforderungen für Nutzer mit Behinderungen entspricht (z. B. durch Screenreader, Tastatur-Navigation etc.).
2.2 Keine Umsetzung und keine Haftung für Implementierung
  • Der Auftraggeber ist allein für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen verantwortlich.
  • Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für Fehler, Schäden oder sonstige Nachteile, die durch die Implementierung oder Nicht-Implementierung der Empfehlungen zur Barrierefreiheit entstehen. Dies gilt auch dann, wenn die Empfehlungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber individuell angepasst wurden.
  • Der Auftragnehmer ist nicht dafür verantwortlich, dass die Webseite nach der Analyse oder nach Empfehlungen zur Barrierefreiheit tatsächlich vollständig barrierefrei wird, da dies auch von der technischen Umsetzung des Auftraggebers oder von beauftragten Dritten abhängt.
  • Der Auftraggeber bleibt allein verantwortlich, für die rechtzeitige und vollständige Implementierung der empfohlenen Maßnahmen.
2.3 Vermittlung von Drittanbietern
  • Die Beauftragung externer Dienstleister erfolgt auf eigenes Risiko und in eigener Verantwortung des Auftraggebers.
  • Der Auftragnehmer haftet nicht für die Qualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der durch Dritte erbrachten Leistungen.
2.4 Softwareempfehlungen & Drittanbieter
  • Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber Softwarelösungen oder digitale Tools zur Optimierung von Online-Shops oder Webseiten empfehlen.
  • Die Nutzung und der Erwerb der empfohlenen Software erfolgen ausschließlich durch eigenständige Verträge zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Softwareanbieter.
  • Jegliche Haftung für technische Mängel, Inkompatibilitäten oder wirtschaftliche Folgen der Softwarenutzung wird ausgeschlossen.
  • Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen qualifizierte Subunternehmer oder Partnerunternehmen einzusetzen. Die Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt in diesem Zusammenhang ausschließlich zur Durchführung der beauftragten Leistungen und unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen (insbesondere Art. 28 DSGVO).
2.5 Barrierefreie Umstellung durch Subunternehmer
  • Sofern eine barrierefreie Umsetzung der Website oder des Onlineshops beauftragt wird, kann der Auftragnehmer qualifizierte Subunternehmer einsetzen. Diese werden im Namen und auf Rechnung des Auftragnehmers tätig; der Auftraggeber erhält die Rechnung ausschließlich vom Auftragnehmer.
Im Zuge dieser Umstellungen kann es temporär zu folgenden Einschränkungen kommen:
  • Kurzzeitige Unerreichbarkeit der Website,
  • Funktionsausfälle oder Darstellungsfehler,
  • Verzögerungen im Checkout- oder Warenkorbprozess,
  • Design- oder Layoutänderungen.
  • Diese Einschränkungen stellen keinen Mangel dar, sofern sie in angemessener Zeit behoben werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auftretende Probleme umgehend zu prüfen und nachzubessern.
  • Eine Haftung für Umsatzverluste, Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
  • Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Mängel, die auf das Verhalten oder die Leistungen von Subunternehmern zurückzuführen sind, sofern diese sorgfältig ausgewählt und instruiert wurden.
2.6 Datenschutzprüfung und Provisionsvereinbarung
  • Der Auftragnehmer bietet keine rechtsverbindliche Datenschutzberatung an.
  • Im Rahmen der Analyse können datenschutzrelevante Aspekte oberflächlich bewertet und dokumentiert werden, z. B. Sichtbarkeit von Cookie-Bannern, Datenschutzerklärungen oder Einwilligungsmechanismen.
  • Wird auf Wunsch des Auftraggebers ein externer Datenschutzbeauftragter vermittelt, kann der Auftragnehmer hierfür eine Provision vom beauftragten Anbieter erhalten.
  • Diese Provision beeinflusst weder die Unabhängigkeit der Empfehlung noch entstehen dem Auftraggeber dadurch Mehrkosten.
  • Für die Leistungen des externen Datenschutzanbieters übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
2.7 Mitwirkungspflicht und Zugangsdaten
  • Unterbleibt die rechtzeitige Mitwirkung durch den Auftraggeber – insbesondere durch Nichtbereitstellung oder Änderung von Zugangsdaten ohne vorherige Abstimmung – ist DCV-Consulting berechtigt, die Leistung einzustellen. Die vereinbarte Vergütung bleibt hiervon unberührt. Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Leistungsverweigerung des Auftraggebers aufgrund unterlassener Mitwirkung ist ausgeschlossen.
2.8 Sprache der Analyseberichte von Subunternehmern
  • Die im Rahmen der Barrierefreiheitsanalyse durch beauftragte Subunternehmer erstellten Prüfberichte, Protokolle oder Handlungsempfehlungen können in englischer Sprache verfasst sein. Diese gelten auch in englischer Sprache als vertragsgemäß und anerkannt. Eine Übersetzung ins Deutsche erfolgt nur, sofern dies ausdrücklich im Angebot vereinbart oder vom Auftraggeber kostenpflichtig beauftragt wurde.

3. Vergütung und Zahlungsbedingungen

3.1 Kostenlose Erstberatung & Analyse
  • Ein Erstgespräch sowie eine grundlegende digitale Firmenbewertung sind kostenfrei.
  • Weiterführende Leistungen sind kostenpflichtig und werden gesondert vertraglich vereinbart.
3.2 Zahlung & Fälligkeit
  • Der vollständige Rechnungsbetrag ist spätestens 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn fällig. Die Bearbeitung des Auftrags erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
  • Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, ist DCV-Consulting berechtigt, den Auftrag zu stornieren. Es gelten dann die Regelungen zur Kündigung von Punkt 3.4.
3.3 Zahlungsverzug & Stornierung
  • Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen gemäß § 456 UGB zu verlangen sowie Mahn- und Inkassospesen zu berechnen.
  • Erfolgt trotz Angebotsannahme keine vollständige Zahlung bis spätestens 7 Kalendertage vor Projektbeginn, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Auftrag zu stornieren.
  • In diesem Fall ist DCV-Consulting berechtigt, eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 % des vereinbarten Honorars zu verlangen. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens zu führen.
3.4 Kündigung durch den Kunden
  • Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen. In diesem Fall bleibt DCV-Consulting berechtigt, die vereinbarte Vergütung in voller Höhe zu verlangen, abzüglich ersparter Aufwendungen.
  • Bereits erbrachte Leistungen sowie beauftragte oder begonnene Leistungen von Subunternehmern gelten als zu vergütende Teilleistungen.
  • Erfolgt die Kündigung nach Projektbeginn, wird der bereits geleistete Arbeitsaufwand entsprechend dokumentiert und auf Stunden- oder Teilprojektbasis abgerechnet.
  • Im Fall einer Kündigung vor Projektbeginn ist DCV-Consulting berechtigt, eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 % des vereinbarten Honorars zu verlangen. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt vorbehalten.
  • Die Kündigung bedarf der Textform.
3.5 Kündigung durch den Auftragnehmer
  • Kündigung durch den AuftragnehmerKommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz einmaliger schriftlicher Mahnung nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall gelten die Regelungen gemäß 3.4 entsprechend.

4. Haftungsbeschränkung und Ausschluss von Erfolgsgarantien (Ergänzung zur Barrierefreiheit)

4.1 Ausschluss von Erfolgsgarantien
  • Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Umsetzbarkeit der Analyseergebnisse und Empfehlungen übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr.
  • Der Auftragnehmer schuldet keinen konkreten wirtschaftlichen Erfolg.
  • Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Umsatzeinbußen oder Folgeprobleme aus der Umsetzung oder Nicht-Umsetzung der Empfehlungen wird ausgeschlossen.
  • Für die Erfüllung von Barrierefreiheitsanforderungen (z. B. der WCAG-Richtlinien oder der nationalen Vorgaben) übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Garantie.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass trotz der durchgeführten Analyse und Empfehlungen nicht garantiert werden kann, dass die Webseite oder Onlineshop dauerhaft und vollständig barrierefrei ist.
  • Es obliegt dem Auftraggeber, die Empfehlungen umzusetzen oder externe Dienstleister zu beauftragen, um diese Anforderungen zu erfüllen.
4.2 Haftungsbeschränkung
  • Die Haftung des Auftragnehmers ist auf vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen beschränkt.
  • Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

5. Vertraulichkeit und Datenschutz

5.1 Vertraulichkeit
  • Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit gegenüber Dritten.
5.2 Datenschutz
  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
  • Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers zu entnehmen.
  • Sofern der Auftragnehmer dem Auftraggeber externe Datenschutzbeauftragte oder -dienstleister vermittelt, erfolgt die Vermittlung auf Provisionsbasis.
  • Der Auftragnehmer übernimmt in diesem Zusammenhang keine Haftung für die Qualität oder Rechtmäßigkeit der durch den Dritten erbrachten Leistungen.
  • Unterlagen, Analysen und Ergebnisdokumente werden für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren nach Projektabschluss gespeichert, soweit keine längeren gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

6. Schlussbestimmungen

6.1 Rechtswahl und Gerichtsstand
  • Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  • Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers in Feldkirchen in Kärnten, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, die einen anderen Gerichtsstand vorschreiben, insbesondere im Hinblick auf barrierefreie Webseiten und die damit verbundenen rechtlichen Bestimmungen in der EU.
  • Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB bzw. § 1 UGB.
6.2 Salvatorische Klausel
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
6.3 Änderungen der AGB
  • Änderungen treten mit Veröffentlichung auf der Website des Auftragnehmers in Kraft. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses selbst.
7. Force Majeure (Höhere Gewalt, Barrierefreiheit)
  • Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung der vertraglichen Leistungen im Zusammenhang mit der Barrierefreiheit, wenn diese durch unvorhersehbare Ereignisse (höhere Gewalt) verursacht werden, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen.
  • Dazu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Streiks, gesetzliche Änderungen oder andere unvorhersehbare Ereignisse, die die Durchführung des Vertrags unmöglich machen oder erheblich beeinträchtigen.
  • Dazu zählen insbesondere unvorhersehbare technische Einschränkungen oder gesetzliche Änderungen im Bereich der Barrierefreiheit.
  • Dazu zählen auch Änderungen an Drittplattformen (z. B. CMS, Shop-Systeme), die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen.
8. Änderungen des Leistungsumfangs
  • Änderungen des ursprünglichen Leistungsumfangs oder zusätzliche Wünsche des Auftraggebers nach Vertragsschluss werden nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung durchgeführt und können zu zusätzlichen Kosten führen.
  • Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Leistungsumfang, die Art der Durchführung oder die Fristen zu ändern, sofern dies aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist.
  • Alle Änderungen und zusätzlichen Leistungen bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers und einer schriftlichen Bestätigung.
9. Rechtswirksamkeit bei unklaren Formulierungen
  • Sollte eine Bestimmung dieser AGB von einem zuständigen Gericht für unwirksam oder undurchsetzbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin in voller Kraft und Wirkung.
  • Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
10. Verjährung von Ansprüchen
  • Ansprüche des Auftraggebers aus der Barrierefreiheit oder deren Analyse verjähren in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, jedoch spätestens nach drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Leistungserbringung, es sei denn, der Auftragnehmer hat den Anspruch vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
11. Kommunikation und Mitteilungspflichten
  • Alle Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrages sind per E-Mail oder auf anderem, schriftlichen Wege zu übermitteln, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
  • Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer unverzüglich über Änderungen der Kontaktdaten zu informieren.
  • Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die erhaltenen Mitteilungen zu prüfen, es sei denn, es wird ausdrücklich darauf hingewiesen.
12. Schlussklausel zu Vertragsübernahme
  • Der Auftragnehmer ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen zu übertragen, sofern dadurch keine Nachteile für den Auftraggeber entstehen.
Stand: Mai 2025